Sondersignale

Sondersignale

Schon mit den ersten Fahrzeugen der Feuerwehr, sei es Kutsche oder Schubkarre, kamen die ersten "Sondersignale". Laute Rufe oder Trompeten machten die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Feuerwehr kommt.

Seither hat sich nur die Technik weiterentwickelt. Das Prinzip ist das selbe.
Auch heute gilt: Für Fahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn am Straßenverkehr teilnehmen, ist sofort freie Fahrt zu schaffen und Vorrang zu gewähren. Doch es gibt noch mehr über Sondersignale zu wissen...

Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich ein Fahrzeug mit Blaulichtern auftaucht. Hier wird häufig falsch reagiert und unvermittelt und mitten auf der Fahrbahn abgebremst. Mit dieser Fehlreaktion riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso Falsch ist es, unüberlegt rechts ran zu fahren, beispielsweise in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?
Besser ist folgender Grundsatz:

Was tun bei Sondersignalen?

  • Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.
  • Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Evtl. Blinker).
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
  • Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann. Beachten Sie hierbei bitte den Gegenverkehr.

Auf der Autobahn gilt grundsätzlich immer: Bei Stau sofort Rettungsgasse bilden! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehreren Fahrstreifen zwischen Überholspur und daneben liegender Fahrspur.

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?

"Nachts will ich in Ruhe schlafen - Da könnt ihr ruhig ohne Martinshorn fahren!"
Fühlen Sie sich Nachts durch Sondersignale gestört oder sind Sie schon einmal vom Martinshorn geweckt worden? Wir können Sie verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer/innen unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben: Wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden, gilt dieses nur mit eingeschaltetem Blaulicht und Tonsignal (§ 38 StVO).

Doch es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer vor schaden bewahren. Wird ein Einsatzfahrzeug frühzeitig erkannt, können alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren und vermeiden dadurch gefährliche Fahrmanöver oder Unfälle.
Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie zu später Stunde, wenn scheinbar keiner auf den Straßen ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie über folgendes nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Kameraden, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit - und müssen wie Sie am nächsten Morgen zur Arbeit. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. In diesen Fällen wäre es Ihnen auch egal, ob jemand anderes durch die anrückenden Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst geweckt wird.