Die Abkochanordnung vom 22.06.2013 für die TRINKWASSERABNEHMER DES ZWECKVERBANDS WASSERVERSORGUNG HALLERTAU, DER WASSERVERSORGUNG BAUMGARTNER GRUPPE sowie des WASSERZWECKVERBANDS HÖRGERTSHAUSER GRUPPE – kann wieder aufgehoben werden.
Die im Rahmen einer Grenzwertüberschreitung veranlassten und durchgeführten Kontrolluntersuchungen der Trinkwasserversorgung haben keine Keimbelastung ergeben, so dass das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden kann.
Die Desinfektion des Trinkwassers durch vorübergehende Chlorung wird ebenso zeitnah beendet. Nach angemessener Zeit werden erneute Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden.